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Hoffenheim-Spiel: Borussia wahrt Ansprüche |
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Geschrieben von www.seitenwahl.de
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Sonntag, 22 Februar 2009 |
Wie die Borussia heute mitteilen lässt, hat man sich dazu entschlossen einen Einspruch gegen die Spielwertung des Heimspiels gegen Hoffenheim (1:1) vom 19. Spieltag zu erheben. Damit möchte die Borussia zuvorderst ihre Ansprüche wahren, die aus der bereits eröffneten Ermittlung des DFB-Kontrollausschusses gegen die Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker erwachsen könnten. Beide Akteure der TSG von 1899 waren bei dem besagten Heimspiel zu spät zur Dopingprobe erschienen, ein Tatbestand, der laut Regelwerk des DFB ein Verstoß ist.
Borussias Einspruch gegen die Spielwertung ist gemäß der existierenden Spielordnung dann wirksam, wenn das Vergehen der Hoffenheimer Spieler letztlich als ein solches Vergehen gegen die Dopingordnung gewertet werden sollte, dass die Spieler sich etwa "schuldhaft geweigert" hätten an der Dopingprobe teilzunehmen. Sollte der Kontrollausschuss des DFB schließlich zu dieser Ansicht und einem entsprechenden Urteil gelangen, dann entstünden Ansprüche der Borussia.
Jene Ansprüche könnten schließlich in eine Verhandlung über die Spielwertung münden.
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