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Hoffenheim: Verhandlung am Montag Drucken
Geschrieben von seitenwahl.de   
Dienstag, 10 März 2009
Das Sportgericht des DFB wird sich am kommenden Montag, 16. März, mit den Ermittlungen und Tatbeständen in der Angelegenheit der Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker beschäftigen. Dies wurde heute bekannt. In der Verhandlung möchte das Sportgericht sowohl die Ermittlungen gegen Hoffenheim 1899 und den Dopingbeauftragten des Klubs, Peter Geigle, verhandeln, wie auch den Einspruch der Borussia gegen die Spielwertung der Partie aus dem Februar; die Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker haben keine weiteren Ermittlungen zu fürchten, der DFB-Kontrollausschuß hatte das Verfahren gegen beide Akteure am vergangenen Freitag mit einem kontroversen Freispruch beendet.

Ein Einspruch gegen die Spielwertung stützt sich u.a. auf die Tatsache, dass Andreas Ibertsberger an der Partie im Februar aktiv teilgenommen hatte. Ibertsberger hatte nach Ende der Zeitspanne für die Dopingprobe nach jenem Spiel zeitlich verzögert eine Probe abgegeben, die letztlich negativ gewesen war. Da er diese Probe nach Ablauf der Frist abgab, wird u.a. die Frage zu beurteilen sein, ob Ibertsberger somit dennoch als gedopt gilt. Wenn er als gedopt gilt (eine zu spät abgegebene Dopingprobe gilt in Sportarten wie etwa dem Radsport oder der Leichtathletik längst als eine positive Probe, ungeachtet des tatsächlichen Befunds), hätte Hoffenheim in der Partie einen gedopten Spieler eingesetzt.
Dementsprechend wird das DFB-Sportgericht zu entscheiden haben, ob der Fußball in Aspekten des Dopings bzw. der Dopingbekämpfung einen anderen Status innehat als andere Sportarten, die sich dem Kampf gegen das Doping verschrieben haben.

Unterdessen vermelden das kicker-Sportmagazin und auch die Aachener Zeitung, dass die im Zuge des zurückliegenden Wochenendes aufgekommene Berichterstattung diverser Boulevardmedien über Ungereimtheiten bei einer Dopingprobe von Borussias Mannschaftskapitän Filip Daems aus dem vergangenen Herbst insofern wirklich ungereimt ist, als die Berichterstattung auf falsche Tatsachen gefußt habe. Das echte Protokoll der damaligen Dopingprobe weise keinerlei Beanstandungen aus.