Warnung
  • JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 80

Borussia hat den Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen Hoffenheim zurückgezogen. Das wurde während der Sportgerichts-Verhandlung zu den Unregelmäßigkeiten nach dem Spiel des 19. Spieltags am 07. Februar im Borussia-Park bekannt. Dem Vernehmen nach war den Gladbachern zum Auftakt der Verhandlung ein solcher Schritt nahegelegt worden, da der Einspruch ohnehin wenig Aussicht auf Erfolg habe. Die beiden Hoffenheimer Spieler Ibertsberger und Janker, die nach dem Spiel verspätet zur Dopingprobe erschienen waren, hatte das Sportgericht schon vorher freigesprochen. Die heutige Verhandlung betrifft die Vorwürfe gegen den Hoffenheimer Dopingbeauftragten Peter Geigle.


Update, 16:45 Uhr: Der DFB verurteilte den Hoffenheimer Dopingbeauftragten Peter Geigle zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro, die TSG Hoffenheim 1899 zu einer Strafe von 75.000 Euro (das ist die Hälfte der am 06. März 2009 durch den Kontrollausschuß kommunizierten Maximalstrafe). Außerdem erklärte der DFB kryptisch die Borussia hätte ihren Einspruch auch deshalb zurückgezogen, weil "eigene Verfehlungen" bei den "Anti-Doping-Richtlinien" vorgelegen hätten. Konkreter wurden die Stellungnehmenden in diesem Zusammenhang indes nicht.