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Borussias Verteidiger Roel Brouwers muss seine Vier-Spiele-Sperre absitzen. Das DFB-Sportgericht hat einmal mehr einen Einspruch Borussias gegen eine harte Strafe für ihre Spieler abgewiesen. Brouwers hatte im Auswärtsspiel bei Schalke 04 nach einem Foul gegen Klaas-Jan Huntelaar die rote Karte gesehen. Dass er daraufhin für vier Bundesligaspiele gesperrt wurde, wollte der Verein nicht akzeptieren. In der Tat hatte das Sportgericht auch in der jüngeren Vergangenheit Spieler anderer Vereine in vergleichbaren Fällen deutlich milder bestraft. Das Foul von Brouwers werten die Sportrichter als rohes Spiel, nicht als Tätlichkeit - in diesem Fall hätte die Strafe sogar noch härter ausfallen können. Erst vor zwei Wochen war Borussia mit einem Einspruch gegen einen Feldverweis gegen Stürmer Mohamadou Idrissou gescheitert. Die gelb-rote Karte schien einem Schiedsrichterirrtum geschuldet zu sein - die vor dem Sportgericht vorgebrachte Begründung erschien vielen Beobachtern konstruiert.
Im Fall Brouwers teilt der Verein jetzt mit, er behalte sich vor, gegen das heutige Urteil Berufung einzulegen.